Am 20. Mai 1611 wird Georg Ropertz auf Anhalten der Zunftmeister ermahnt, den Rezess zu befolgen bei Strafe der Exekution.
2.12.10
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Am 22. April 1611 klagen die Zunftmeister Thies Schneider und Christian Wullenweber Georg Ropertz an, dieser hätte ohne Vorwissen der Zunft einen fremden Schneider für sich arbeiten lassen. Der Rat verurteilte den Schneider Ropertz, die Zunftregeln zu beachten, mit der Zunft einen Ausgleich zu suchen und den Forderungen der Zunft nachzukomen.
(Quelle: Quelle zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Band 4, Seite 132)
2.12.10
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Für Zwecke der Steuerveranlagung ließen Bürgermeister und Rat der Stadt Ahrweiler im Frühjahr 1775 durch den kurkölnischen Architekt und Landmesser Zacharias Ignatius Gallibert eine Landkarte und eine Beschreibung der innerhalb des Mauerberings liegenden Häuser und Grundstücke anfertigen.
1884 wurde durch Rektor Dr. Joerres und im März 1953 durch Christian Ulrich die neuen Besitzverhältnisse der Aufzählung von 1775 gegenübergestellt.
Im Jahre 1775 erscheint kein Roberz/Ropertz in der Besitzliste.
Erst in der Liste von 1884 erscheint erstmals ein Leonh. Roperz als Mitbesitzer der Grundstücke/Häuser Nr. 39-42 in der Oberhut.
In der Adenbachhut war es u. a. ein Leopold Roperz für das Grundstück/Haus Nr. 99 Kloster Mariendahl, ein Michael Roperz für das Grundstück/Haus Nr. 108.
In der Niederhut waren es Jacob und Elisabeth Ropertz für das Grundstück/Haus Nr. 224 und in der Ahrhut ein Bernhard Ropertz für das Grundstück/Haus Nr. 353.
In der Liste von 1953 erscheint ein Anton Ropertz für das Grundstück/Haus Nr. 65 in der Oberhut, ein Peter Ropertz u. a. für Nr. 99 Kloster Mariendahl in der Adenbachhut.
(Quelle: Rausch: Heimatbuch der Stadt Ahrweiler, Seiten 415-426)
Die Familien Christian Roberz und Johann Roberz gehörten zu den 67 Familien, welche zu Ende des 18. Jahrhundert 1799 93 Prozent des Grund und Bodens in Bachem gehörten. Lediglich 7 Prozent gehörten Klöster und Adel.
(Quelle: Rausch: Heimatbuch der Stadt Ahrweiler, Seite 325)
